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Mobilfunkauktionen vor dem Aus

Protokollerklärung der Bundesregierung deutet auf Abschaffung von Mobilfunkauktionen hin

Die bisher bekannten milliardenschweren Versteigerungen von Mobilfunkfrequenzen könnten bald der Vergangenheit angehören. Darauf weist eine Protokollerklärung der Bundesregierung hin, die Teil des kürzlich beschlossenen Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist. Darin heißt es, dass bei der Vergabe von freiwerdenden Mobilfunkfrequenzen die Bundesnetzagentur (BNetzA) das am besten geeignete Verfahren wählen soll – ohne dass dem Versteigerungsverfahren bzw. Mobilfunkauktionen ein gesetzlicher Vorrang eingeräumt wird.

Beauty Contest: Zuschlag für das beste Angebot

Alternativ zu Mobilfunkauktionen kann auch ein sogenannter „Beauty Contest“ (Schönheitswettbewerb) stattfinden. Für die beteiligten Netzbetreiber fallen dabei nur geringe Gebühren an. Dafür müssen sie im Vorfeld festlegen, was genau sie nach der erfolgreichen Zuteilung der Frequenzen umsetzen wollen. Bei diesem Verfahren gewinnt also das „schönste“ Angebot mit den ambitioniertesten Ausbauplänen.

Nach aktuellem Gesetz ist bis dato zwangsläufig eine Auktion für die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen vorgeschrieben. Zukünftig stünden der Beauty Contest und das Auktionsverfahren gleichberechtigt nebeneinander. Auch wenn sich die Bundesnetzagentur weiterhin für eine Auktion entscheiden könnte, so müsste sie das aber rechtssicher begründen.

Die nächste Frequenzvergabe steht 2023 oder 2024 an. Welches Verfahren hier zum Tragen kommt, ist noch offen. Die Bundesnetzagentur hatte zuletzt angedeutet, dass für sie auch in Zukunft Mobilfunkauktionen ein sinnvolles Verfahren wären. Sollte sich die Gesetzeslage aber ändern, müsste die Behörde natürlich anders vorgehen als in der Vergangenheit.

Milliardenhohe Kosten für Mobilfunkfrequenzen hemmen den Netzausbau

In der Vergangenheit konnten bei Mobilfunkauktionen teils extrem hohe Auktionsgewinne erzielt werden. So endete zum Beispiel die UMTS-Auktion im Jahr 2000 mit einem Rekordergebnis von rund 50 Milliarden Euro. Gut für den Bund, schlecht für den Netzausbau. Denn im Anschluss an die Frequenzvergabe fehlte es den Netzbetreibern an den Mitteln, um den Netzausbau zügig voranzutreiben.

In den Jahren danach kam es nicht mehr zu Erlösen in vergleichbarer Höhe. Allerdings belief sich der Auktionsgewinn 2019 bei der 5G-Frequenzauktion immerhin auf stattliche 6,5 Milliarden Euro. Die Netzbetreiber bemängeln schon lange, dass sie das Geld lieber in den Netzausbau stecken möchten.

Nur ein Teilerfolg für Kritiker von Mobilfunkauktionen

Bisher ist die Änderung der Vergabemodalitäten allerdings nur eine Protokollerklärung. Im Gesetz selber steht das noch nicht. Als nächstes soll die Änderung über eine separate Novelle erfolgen. Nichtsdestotrotz ist die Gesetzesnotiz ein Teilerfolg für Auktionskritiker und vielleicht das Ende der umstrittenen Auktionen.

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