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EU: Ein Jahr ohne Roaming Gebühren

Über diese Kostenfallen und Ausnahmen sollten Sie Bescheid wissen

Seit über einem Jahr gibt es innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr. Für deutsche Handynutzer gilt im EU-Ausland seit dem 15. Juni 2017 der deutsche Tarif ohne Aufpreis. D.h. sie zahlen für das Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen in der EU genauso viel wie zu Hause. Damals rechnete die EU-Kommission mit einer durchschnittlichen Einsparung von 144 EUR pro Jahr für deutsche Mobilfunkkunden.

Ein Jahr ohne Roaming Gebühren führt zu einem durchweg positiven Fazit

So verkündet der zuständige EU-Kommissar und Vizepräsident Andrus Ansip stolz: „Die Ergebnisse des ersten Jahres ohne Roaming-Gebühren in der EU sind außergewöhnlich: Wir haben einen beträchtlichen Anstieg der Roaming-Anrufe und der Datennutzung erlebt.“ Und Vodafone berichtet: „Im Ergebnis sehen wir, dass sich bei Vodafone das Nutzungsverhalten von Roaming-Teilnehmern sukzessive ihrer Nutzung im Heimatland angleicht.“ Das Ziel der EU-Kommission ‚roam like at home‘ scheint sich also zu erfüllen.

Trotzdem gibt es Ausnahmen, die zu Zusatzkosten führen können

Aber auch ein Jahr ohne Roaming Gebühren bringt immer noch Ausnahmen mit sich, die schnell zur Kostenfalle werden können. Deshalb sollten Mobilfunkkunden beim Auslandsaufenthalt in der EU auf diese Punkte achten:

1. Dauerhafte Auslandsnutzung

Der dauerhafte Einsatz der SIM-Karte im Ausland ohne zusätzliche Kosten ist nicht erlaubt. Die EU-Regelung gilt ausschließlich für vorübergehende EU-Aufenthalte, wie es bei Urlaubs- und Geschäftsreisen üblich ist.

2. Grenzenlose Flatrate mit Deckelung

Der Provider darf eine grenzenlose mobile Flatrate während des Auslandsaufenthaltes in der EU deckeln.

3. Community-Flatrates

Vertragsvereinbarungen zu grenzenlosen netzinternen Gesprächen bzw. SMS gelten nicht beim Auslandsaufenthalt. Wer also in Deutschland kostenlos innerhalb des eigenen Netzes telefoniert und smst, für den gilt diese Regelung nicht beim Auslandsaufenthalt.

4. Kein Roaming am Anfang des Vertrages

In den ersten 6 bis 8 Wochen nach Vertragsabschluss sperren einige Mobilfunkanbieter im Ausland die SIM-Karte ihrer Kunden. So z. B. Drillisch und Klarmobil. Wer sein Handy in dieser Zeit trotzdem im Ausland nutzen möchte, muss es vom Anbieter – teils gegen Gebühr – freischalten lassen. Diese Roaming-Einschränkung gilt nicht für Kunden von Vodafone, O2, Congstar und der Telekom.

 5. Schweiz und Türkei

Nicht zur EU gehören die Schweiz und die Türkei. Beim Aufenthalt in diesen Ländern fallen bei der mobilen Nutzung Zusatzkosten an (auch bei automatischer Netzeinwahl in Grenznähe!). Bei manchen Providern ist die Schweiz dennoch inklusive. Das sollte man vor dem Aufenthalt dort in Erfahrung bringen.

6. Schiffe und Flugzeuge

Die EU-Roaming-Vereinbarung gilt nicht auf Schiffen und Flugzeugen, die Gespräche und Daten über Satellit anbieten. Hier können hohe Kosten anfallen.

7. Großbritannien nach dem Brexit

Bisher gilt der regulierte EU-Roaming-Tarif auch in Großbritannien. Unklar ist allerdings, wie es weitergeht, wenn die Briten die Europäische Union wie geplant kommendes Jahr verlassen. In Frage kommen z. B. längerfristige Übergangsregelungen für internationales Roaming. Möglicherweise wird Großbritannien danach aber auch wie die Schweiz behandelt. Dann werden Zusatzkosten für die Nutzung des Mobiltelefons in UK fällig werden.

Einige Anbieter kommunizieren bereits Überlegungen, wie sie nach dem Brexit verfahren wollen. Die Telekom möchte Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU in der Tarifzone ‚roam like at home‘ belassen. O2 kündigt an, Großbritannien dann in die Weltzone 3 einzuordnen. Das ist vergleichbar mit den USA und würde zu entsprechend hohen Kosten für ausländische Mobilfunkkunden beim Aufenthalt auf der Insel sorgen.

Roaming-Gesetz gilt noch nicht für Anrufe von zu Hause ins EU-Ausland

Auch ein Jahr ohne Roaming Gebühren hat noch nicht dazu geführt, dass die Preise für Anrufe/SMS aus dem Heimatnetz ins EU-Ausland gedeckelt sind. Doch auch an dieser Schwachstelle wird gearbeitet. Erst vor kurzem einigten sich Europaparlament, EU-Länder und EU-Kommission auf eine Deckelung dieser Kosten. Ab Mai 2019 will die EU den Preis pro Minute für solche Gespräche auf 19 Cent (ohne MwSt.) begrenzen. Eine SMS soll dann maximal 6 Cent kosten.

Welche Bedingungen und Ausnahmeregelungen individuell für Ihren Vertrag gelten, darüber informiert Sie gerne Ihr MPC Kundenberater. Kontaktieren Sie uns.

 

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