Seit 15. Juni 2017 sind EU-Roaming-Gebühren Vergangenheit
10 Jahre haben die Verhandlungen zu den EU-Roaming-Gebühren gedauert. Jetzt fallen die zusätzlichen Kosten für Telefonate, SMS und mobiler Datennutzung im EU-Ausland für Verbraucher endlich ganz weg. Laut EU MEMO/16/4396 dürfen die Anbieter seit 15.06.2017 ihren Kunden keine Aufpreise mehr berechnen, wenn diese im EU-Ausland telefonieren, SMS versenden oder das mobile Internet nutzen möchten. Doch auch wenn die Verordnung prinzipiell die Handynutzung innerhalb der EU nicht teurer macht als die Nutzung im Heimatland, gibt es trotzdem Ausnahmen, über die man sich im Vorfeld einer Reise informieren sollte.
“Roam like at home” (RLAH)
Unter diesem Motto können Kunden ihr Handy ab sofort im europäischen Ausland (nur EU) nutzen. Der Netzbetreiber muss einen regulierten EU-Roaming-Tarif anbieten. In diesem Tarif gilt für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im EU-Ausland der deutsche Tarif ohne Aufpreis. Der in Deutschland gebuchte Tarif kann im EU-Ausland ohne Aufpreis genutzt werden. Besitzt der Kunde keine Flatrate wird der höchste nationale Tarif (ohne Aufpreis) berechnet. Innerhalb des EU-Auslands, in dem sich der Nutzer befindet, werden keine Aufpreise für Gespräche oder SMS ins gleiche EU-Ausland sowie nach Deutschland erhoben. Das im deutschen Tarif vereinbarte Datenvolumen kann im EU-Ausland genutzt werden. Sobald das Datenvolumen verbraucht ist, wird die Geschwindigkeit gedrosselt. Alternativ kann man gegen Gebühr, über die der Kunde vorher informiert wird, weiteres Datenvolumen kaufen.
In diesen Ländern fallen keine EU-Roaming-Gebühren an
Die EU-Verordnung zum Wegfall der EU-Roaming-Gebühren gilt in allen 28 EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich (bis zum Austritt aus der EU) und Zypern. Einige Anbieter ergänzen zusätzlich weitere – aber zum Teil unterschiedliche – Länder, die zwar nicht der EU angehören, aber zum europäischen Wirtschaftsraum zählen, wie z. B. Schweiz, Türkei, Madeira etc. Welche Länder das im Einzelfall sind, kann man bei seinem Anbieter in Erfahrung bringen.
Praxis-Tipp: Aufenthalt nahe einer Grenze
Befinden Sie sich im EU-Ausland nahe einer nicht-europäischen Grenze, dann wählen Sie als Einstellung für die Netzauswahl nicht „automatisch“. Wählen Sie stattdessen manuell einen Netzbetreiber des EU-Auslands, in dem Sie sich gerade befinden, aus. So verhindern Sie, dass sich Ihr Handy unbemerkt in ausländische Netze, die außerhalb der EU liegen, einwählt. Auf diese Weise können Sie unerwartet hohe Kosten vermeiden.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die EU-Roaming-Vereinbarung nicht auf Schiffen und Flugzeugen gilt, die Gespräche und Daten über Satellit anbieten.
Fair-Use-Policy unterbindet Missbrauch
Den Missbrauch der neuen Verordnung zu den EU-Roaming-Gebühren soll die sogenannte Fair-Use-Policy verhindern. Diese Regelung wurde für den Fall vereinbart, dass ein Nutzer einen Vertrag im Ausland abschließt und im Heimatland dauerhaft nutzt – weil die Gebühren des Tarifs im Ausland günstiger als die inländischen Konditionen sind. Dieser Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn man sich von 4 Monaten mehr als 2 Monate im Ausland aufhält. In solchen Fällen dürfen die Mobilfunkanbieter mit einer Frist von 2 Wochen Gebühren erlassen oder haben sogar ein Sonderkündigungsrecht.
Achtung: Anrufe und SMS von Deutschland ins europäische Ausland sind ausgenommen
Telefonate und SMS ins europäische Ausland sind von der Neuregelung der EU-Roaming-Gebühren nicht betroffen. Das heißt wer von Deutschland aus eine Nummer im europäischen Ausland anruft, zahlt wie bisher die mit seinem Anbieter vereinbarten Gebühren. Der Wegfall der EU-Roaming-Gebühren bringt also keine Entlastung für Telefonate und SMS von Deutschland ins europäische Ausland.
Auch wenn die Neuregulierung der EU-Roaming-Gebühren den Kunden den Auslandsaufenthalt privat und geschäftlich in Zukunft deutlich vergünstigt, gibt es bei den Anbietern zum Teil Unterschiede in der Umsetzung der neuen Verordnung. Zusätzlich versteckt sich der Teufel oftmals im Kleingedruckten des aktuell gewählten Tarifs. Denn hier kann der Netzbetreiber z. B. eine Nutzung im Ausland generell untersagen.
Welche Bedingungen individuell für Ihren Vertrag gelten, wie die Umstellung auf den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif in Ihrem Fall aussieht und welche Sonderfälle es gibt, darüber informiert Sie gerne Ihr MPC Kundenberater. Kontaktieren Sie uns.