MPC

TKG: Was ändert sich für Unternehmen?

Was bedeutet die TKG-Novelle für Geschäftskunden?

Am 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Zum Schutz der Verbraucher haben Bundestag und Bundesrat umfassende Gesetzesänderungen verabschiedet. Aber auch auf Geschäftskunden hat die TKG-Novelle Auswirkungen. Dabei gilt das neue Telekommunikationsgesetz nicht nur für Mobilfunk-, sondern auch für Festnetz– und Internetverträge.

Von diesen TKG-Verbesserungen profitieren Verbraucher:

Interessant sind aus unserer Sicht natürlich die Auswirkungen der TKG-Novelle auf Geschäftskunden. Um diese aber besser einordnen zu können, fassen wir kurz die wichtigsten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes für Verbraucher zusammen:

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen:

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (max. 24 Monate) sind Verträge monatlich kündbar. Sie können sich nicht mehr automatisch um z. B. weitere 12 Monate verlängern. Außerdem sind die Anbieter dazu verpflichtet, auch Verträge mit kürzerer Laufzeit anzubieten (z. B. 12 Monate).

  1. Jährliche Informationspflicht über optimalen Tarif:

Der Anbieter ist verpflichtet, ein Mal im Jahr die aktuellen Vertragskonditionen des Kunden zu prüfen und ihn schriftlich über einen ggf. günstigeren Tarif zu informieren. So wird verhindert, dass Kunden in teuren Alt-Tarifen bleiben, obwohl es längst günstigere Konditionen gibt und ein Wechsel möglich wäre.

  1. Vorvertragliche Informationspflicht:

Vor Vertragsabschluss muss der Anbieter dem Kunden eine Vertragszusammenfassung in Textform zukommen lassen. Erst nachdem der Kunde diese schriftlich bestätigt hat, kommt der Vertrag zustande. Damit können Verträge nicht mehr einfach so am Telefon abgeschlossen werden.

  1. Entschädigung bei Störung des Anschlusses:

Wenn eine Störung nicht innerhalb einer gewissen Frist behoben wird oder vertraglich festgelegte Leistungen nicht im vollen Umfang erbracht werden, haben Verbraucher Anspruch auf Entschädigung bzw. Minderung der Zahlungen.

  1. Recht auf schnelles Internet:

Die TKG-Novelle enthält außerdem das Recht auf schnelles Internet. Davon dürfte insbesondere der ländliche Raum profitieren. Allerdings legt das Gesetz keine konkrete Mindestbandbreite fest. Diese soll jährlich neu definiert werden. Zurzeit wird eine Bandbreite von 30 MBit/s angestrebt.

  1. Kosten für Glasfaseranschluss können auf Mieter umgelegt werden:

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz führt das Glasfaserbereitstellungsentgelt ein. Es bedeutet, dass die Kosten für den Erstanschluss eines Gebäudes ans Glasfasernetz vom Vermieter über die Nebenkosten auf den Mieter umlegt werden können – auch wenn der Mieter den Anschluss gar nicht nutzt. Diese Maßnahme soll den Glasfaserausbau und die Verlegung reiner Glasfaseranschlüsse bis in die Wohnung (FTTH) ankurbeln. 

Was ändert sich durch das neue TKG für Geschäftskunden?

Auch wenn das neue Telekommunikationsgesetz in erster Linie Verbraucher schützen soll, gilt es in Teilen natürlich auch für Geschäftskunden. Bevor wir das näher erläutern, möchten wir aber vorab darauf hinweisen, dass der Gesetzestext des neuen Telekommunikationsgesetzes an vielen Stellen nicht eindeutig formuliert ist und Raum für Interpretationen lässt. Demnach gibt es unter den verschiedenen Telekommunikationsanbietern teilweise auch unterschiedliche Herangehensweisen, was die Auslegung des Gesetzes betrifft. Insofern wird sich erst im Lauf der Zeit und im Rahmen der konkreten Umsetzung des Gesetzes durch die Anbieter zeigen, was in der Praxis tatsächlich gelten kann. Das im Folgenden Dargestellte spiegelt unsere aktuelle Auffassung und Interpretation des Gesetzes nach bestem Wissen wider und stellt keine Rechtsberatung dar.

Unterscheidet das TKG zwischen kleinen und großen Geschäftskunden?

Teile der TKG-Novelle betreffen lediglich Verbraucher. Nach unserem Verständnis sind dies aber nicht nur Privatkunden, sondern auch Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und gemeinnützige Organisationen. Um unter diesen Voraussetzungen aber nicht nur große Geschäftskunden, sondern auch Geschäftskunden, die wie oben erläutert unter „Verbraucher“ fallen, adressieren zu können, werden viele Anbieter zukünftig vermutlich mit einer Verzichtserklärung arbeiten. Auf diese Weise können zum Beispiel bessere Konditionen bei längeren Vertragslaufzeiten angeboten werden. Gegebenenfalls werden manche Anbieter Geschäftskunden generell nur noch mit Verzichtserklärung akzeptieren, um eine genaue Überprüfung der Kundengröße zu vermeiden.

Von diesen Gesetzesänderungen profitieren auch große Geschäftskunden:

Auch wenn man als Geschäftskunde auf einige Bereiche der TKG-Novelle verzichten kann, können andere Bereiche nicht ausgenommen werden. So kann zum Beispiel auf folgende neu eingeführte Rechte nicht verzichtet werden:

  1. Endet der Vertrag nach der vereinbarten Mindestlaufzeit, ist er ab sofort monatlich kündbar. Von dieser neuen Regelung profitieren also nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen.
  1. Ein weiterer Pluspunkt, den das neue TKG Unternehmen bringt: Auch Geschäftskunden bekommen zukünftig ein Mal im Jahr eine kostenfreie Tarifberatung. Das heißt: Der Anbieter ist verpflichtet, die vereinbarten Konditionen jährlich zu prüfen und ggf. auf den möglichen Wechsel zu einem besseren Tarif hinzuweisen.

Fazit:

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes, das im Juli diesen Jahres sein 25-jähriges Jubiläum gefeiert hat, bringt Verbrauchern einige tolle Verbesserungen. Auch große Geschäftskunden profitieren von den neuen Regelungen. Im Geschäftskundenbereich werden viele Anbieter mit Verzichtserklärungen arbeiten, um den Kunden auch weiterhin zum Beispiel längere Vertragslaufzeiten anbieten zu können.

Sind Sie unsicher, wie sich das neue Telekommunikationsgesetz ab 01.12.2021 auf Ihre bestehenden Telekommunikationsverträge auswirkt? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, den für Sie optimalen Tarif zu finden!

Die mobile Version verlassen