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25 Jahre Telekommunikationsgesetz

16. September 2021 von mpcservice

25 Jahre TelekommunikationsgesetzVor 25 Jahren, am 25. Juli 1996, wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit war das Ende des Monopols der Telekom eingeläutet. Und der Startschuss für die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gefallen. Nach einer eineinhalbjährigen Übergangsphase traten die wichtigsten Änderungen schließlich zum 1. Januar 1998 in Kraft.

Die Jüngeren unter uns können sich fast nicht mehr daran erinnern, dass die Deutsche Bundespost jahrzehntelang ein Monopol auf dem deutschen Telekommunikations- und Postmarkt ausübte. Die Post bestimmte über die Nutzung der Netze. Sie setzte die Preise fest. Gab Endgeräte aus. Verboten war die Nutzung eigener Telefone, Faxgeräte und Modems.

1998 bekam der bisherige Monopolist Telekom dann erstmals Wettbewerber. Immer mehr Call-by-Call-Anbieter sprossen aus dem Boden. Neben dem Telefon lag ab sofort ein Zettel, auf dem notiert war, wann welche Vorwahl den günstigsten Tarif anbot. Denn durch die Vorwahl einer fünfstelligen Netzkennzahl eines Anbieters telefonierte man ab sofort deutlich billiger. Für jedes Telefonat konnte man sich neu entscheiden.

Das Telekommunikationsgesetz sorgte für fallende Preise

Nur 19 Pfenning pro Minute kostete damals ein nationales Ferngespräch bei Mobilcom. Zum Vergleich: Die Telekom verlangte bis zu 62,6 Pfenning (32 Ct.) im Festnetz. Ein Anruf zum Handy kostete sogar 1,30 Mark (66 Ct.) pro Minute. Schon zwei Jahre nach der Öffnung des Marktes telefonierten Kunden um bis zu 90 Prozent günstiger! Heute sind Monatspauschalen ohne Minutenentgelt gang und gäbe – und Surfen im Internet ist gratis auch noch dabei.

Die neue Freiheit warf viele Fragen auf

Durch die vielen neuen Auswahlmöglichkeiten, die das Telekommunikationsgesetz schuf, wurde der Markt sehr unübersichtlich. Der Kunde fragte sich: Welche Anbieter und Tarife stehen zur Auswahl? Über wen kann ich wann am günstigsten telefonieren? Wer bietet nicht nur ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern auch Qualität und Service? Hilfe im undurchsichtigen Dschungel der Tarife, Anbieter und Techniken konnten sich Kunden bei Beratungsunternehmen wie MPC holen. Seit 1995 hilft MPC seinen Kunden, den Überblick im undurchsichtig gewordenen Markt für Telekommunikationslösungen zu behalten und stets das passende Angebot zu finden. Egal ob es um Festnetz, Mobilfunk, Internet oder Standortvernetzung geht.

Vermietung der Telekom-Leitungen per Gesetz verankert

Ein wichtiger Bestandteil des Telekommunikationsgesetzes war, dass die Telekom verpflichtet wurde, im Festnetzbereich Wettbewerber nicht nur für Call-by-Call auf ihre Leitungen zu lassen. Sie mussten ihnen dauerhaften Zugang zu ihren Netzen ermöglichen. Denn es war schlecht möglich, dass jeder Wettbewerber eigene Leitungen in ganz Deutschland bis in jeden Haushalt legte. Deshalb setzte die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) ein Durchleitungsentgelt fest. Das war der Preis, für den die Telekom ihre Leitungen vermieten musste.

Tatsächlich ist umstritten, ob das der richtige Weg war. Denn durch die Mietzahlungen hatte die Telekom lange keinen Anreiz, ihre alten Kupferleitungen durch neue Technologie wie Glasfaser zu ersetzen. Bis heute setzt die Telekom auf der sogenannten „Letzten Meile“ vom Kabelverzweiger bis ins Haus oft auf ihre zwar technisch optimierten (Supervectoring, G.fast) aber dennoch alten Kupferleitungen. Den FTTH-Glasfaserausbau in Deutschland hat das nicht vorangebracht.

2021: Das Telekommunikationsgesetz wird reformiert

Am 1. Dezember 2021 tritt nun das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) in Kraft. Wesentliche Punkte dieser Telekommunikationsgesetz-Reform sind:

  • Recht auf schnelles Internet: Mindestvorgaben für Download-/Uploadgeschwindigkeit und Latenz
  • Ende des Nebenkostenprivilegs: Kosten für den Kabelanschluss dürfen vom Vermieter nicht mehr auf den Mieter umgelegt werden
  • Keine automatische Vertragsverlängerung: Private Telekommunikationsverträge dürfen nach 24 Monaten Vertragslaufzeit nicht mehr automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert werden und sind nach Verlängerung monatlich kündbar
  • Verbindliche Vorgaben für den Mobilfunkausbau: Bestehende Vorgaben der Bundesnetzagentur wurden ambitionierter formuliert, um den Ausbau voranzutreiben

Der Markt für IT- und Telekommunikationsdienste ist sehr komplex. Er verändert und entwickelt sich schnell. Ständig neue Anbieter, neue Preise, neue Technologien. Wir helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten zu erkennen, Kosten zu sparen und die richtige Technik zu nutzen. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!

Kategorie: Aktuelles

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