Technologiewechsel im Festnetzbereich – Handlungsbedarf bei den Sonderdiensten
Die Deutsche Telekom plant einen Technologiewechsel im Festnetzbereich: Bis Ende 2018 will sie ihr gesamtes Netz von analog und ISDN auf All-IP umstellen. Die Voice over-IP (VoIP) Kommunikation bringt unsere Telefonie auf ein hochmodernes Level, führt aber auch zu Handlungsbedarf bei den sogenannten Sonderdiensten, wie z. B. Alarmanlagen, Hausnotrufsystemen etc. Denn es ist nicht garantiert, dass die Funktionen nach der IP-Umstellung der Sonderdienste wie gewohnt funktionieren.
Deshalb stellt die Telekom auf All-IP um:
Das bisherige Netz ist der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung nicht mehr gewachsen. Die Technik ist veraltet, Leitungen werden anfälliger für Störungen und Ersatzteile für ISDN werden schon heute nicht mehr produziert. Zusätzlich spielen Kosteneinsparungen eine Rolle. Denn es ist wesentlich einfacher und ressourcensparender ein einziges Netz zu verwalten als mehrere Netze (ISDN, xDSL, etc.).
Was sind Sonderdienste und welche vertraglichen Parameter sind relevant
- Hausnotrufe
- Gefahrenmeldeanlagen (Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen)
- Aufzugnotrufe
- Electronic Cash Terminals
- Arztabrechnungssysteme
- Fernauslese von Zählern
Wer einen solchen Sonderdienst nutzt, hat für den Betrieb dieses Dienstes keinen Vertrag mit der Telekom (oder einem anderen Netzbetreiber) geschlossen, sondern nutzt lediglich seine bestehende Telefonleitung für den Betrieb des Sonderdienstes. Folglich muss der Anbieter des Dienstes bei einer IP-Umstellung der Sonderdienste auf jeden Fall kontaktiert werden. Zusammen mit ihm können Sie klären, wie Sie auch nach der Umstellung auf VoIP den Dienst gewohnt zuverlässig betreiben können.
IP-Umstellung der Sonderdienste und ihre Auswirkungen
Im Rahmen der Umstellung auf All-IP informiert die Telekom ihre Kunden mit ausreichend Vorlauf. Kunden, die einen Sonderdienst nutzen, sollten nach Erhalt des Telekom-Schreibens den Anbieter des Sonderdienstes bzw. den Errichter der Anlage kontaktieren und mit ihm klären, ob der gebuchte Dienst auch nach der IP-Umstellung wie gewohnt funktioniert. Der Anbieter muss unter Umständen einen Gerätetausch oder eine Umkonfiguration vornehmen, um den Betrieb am IP-basierten Anschluss weiterhin zu gewährleisten.
Was passiert bei einem Stromausfall?
Beim analogen Anschluss konnte man auch bei einem Stromausfall trotzdem telefonieren. Denn die Stromversorgung wurde über ein Notstromaggregat in der Vermittlungsstelle sichergestellt. Nach der IP-Umstellung der Sonderdienste ist das nicht mehr der Fall: Router und Endgeräte beim Kunden haben in diesem Fall keinen Strom mehr und funktionieren folglich nicht. Um den Weiterbetrieb des Sonderdienstes auch während eines Stromausfalls sicherzustellen, muss eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) – z. B. Akku oder Batterie – eingerichtet werden. Zusätzlich kann man für den Weiterbetrieb ein sogenanntes GSM-Fallback einrichten. Das heißt, die Verbindung zum Notdienst wird bei Bedarf über das Mobilfunknetz hergestellt.
Braucht man neue Technik?
Wer über seinen Telefonanschluss nicht nur telefoniert sondern auch ins Internet geht, der benötigt einen IP-fähigen Router. Wer allerdings einen reinen analogen Sprachanschluss ohne Internet nutz, der bekommt bestenfalls von der Umstellung auf IP gar nichts mit. Denn für diesen Fall bietet die Telekom ein Nachfolgeprodukt des analogen Sprachanschlusses (auf Basis MSAN POTS) an. Bei diesem Anschluss wird in den KVZs aus IP wieder ein klassisches Signal generiert. In diesem Fall sollte der Sonderdienst wie gewohnt funktionieren. Ist das der Fall, wird demnach keine neue Technik benötigt.
Testcenter der Telekom
Um sicherzustellen, dass Sonderdienste auch nach der Umstellung auf IP einwandfrei funktionieren, hat die Telekom ein Testcenter eingerichtet. In diesem Testcenter können Anbieter und Hersteller von Sonderdiensten das einwandfreie Funktionieren ihrer Technik schon vor der IP-Umstellung testen und ggf. Anpassungen vornehmen.
Fazit
Die Umstellung auf das All-IP-Netz liefert uns hochmoderne Verbindungen. Es ist nicht garantiert, dass der vorher genutzte Sonderdienst auch nach der IP-Umstellung wie gewohnt funktioniert. Wer einen Sonderdienst nutzt, sollte den Anbieter bzw. Hersteller des Dienstes unbedingt in die IP-Umstellung der Sonderdienste mit einbeziehen. Denn nur er kann prüfen, ob eine Umkonfiguration oder ein Gerätetausch notwendig sind. Sicher ist: Für jeden Anwendungsfall gibt es eine Lösung.
Gerne berät MPC Sie bei Fragen zur Umstellung auf All-IP. Kontaktieren Sie uns.