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Auflagen der 5G Frequenzauktion

25. Oktober 2018 von mpcservice

Entwurf der Vergabebedingungen der 5G Frequenzauktion der BNetzA5G ist die Antwort auf die stetig steigenden Anforderungen der mobilen Welt: Schnelle mobile Übertragung großer Datenmengen möglichst in Echtzeit für z. B. Videos, Musik und Bilder, aber auch für Anwendungen wie das autonome Fahren und das Internet der Dinge. Wer die begehrten neuen Frequenzen bekommt, das entscheidet sich Anfang 2019 auf der 5G Frequenzauktion. Am 17. September 2018 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nun ihren Entwurf für die Vergaberegeln der 5G Frequenzen bekanntgegeben.

Entwurf der Vergabebedingungen der Bundesnetzagentur

Alle erfolgreichen Bieter der 5G Frequenzauktion sollen verpflichtet werden, folgende Auflagen bis Ende 2022 zu erfüllen:

  1. 500 „5G-Basisstationen“ zusätzlich zu den Auflagen für Straße und Haushalte
  2. Zusätzliche 500 Basisstationen mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“
  3. 98 % der Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s im Downlink
  4. 50 Mbit/s an fahrgaststarken Bahnstrecken
  5. 100 Mbit/s für alle Autobahnen und Bundesstraßen

Ein Viertel der zu versteigernden Frequenzen möchte die Bundesnetzagentur für regionale und lokale Netze reservieren. Zum Beispiel für den Einsatz von 5G auf Firmengeländen oder landwirtschaftlichen Flächen.

UPDATE: Verschärfte Vergabebedingungen für Netzbetreiber (20.11.2018)

Die BNetzA hat aufgrund von Druck aus Politik und Wirtschaft die Auflagen für die anstehende Mobilfunkversteigerung verschärft. Verkehrswege sollen größere Priorität erhalten. Die Netzbetreiber prüfen, ob sie gegen die Auflagen Klage einreichen sollen.

Nach wie vor sollen bis Ende 2022 98 % aller Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden. Allerdings sollen nun die Bundesautobahnen bis Ende 2022 nicht nur mit mindestens 100 Mbit/s versorgt werden, sondern zusätzlich mit einer Latenzzeit von 10 Millisekunden. Das gilt auch für die wichtigsten Bundesstraßen, für alle restlichen Bundesstraßen bis Ende 2024. Alle Land- und Staatsstraßen sowie alle Wasserstraßen und Seehäfen sollen mindestens 50 Mbit/s erhalten. Für Bahnverbindungen mit mehr als 2.000 Fahrgästen/Tag sind nun 100 Mbit/s bis Ende 2022 vorgeschrieben. Für alle übrigen Bahnstrecken bis Ende 2024 50 Mbit/s. Außerdem soll jeder Netzbetreiber statt bisher 500 nun 1.000 5G-Basisstationen errichten. In unterversorgten Regionen sollen bis Ende 2022 je Netzbetreiber 500 neue Stationen aufgebaut werden.

Diensteanbieter & nationales Roaming

Laut Entwurf für die Vergaberegeln der 5G Frequenzauktion haben die Diensteanbieter kein Recht auf Netz-Zugang zu regulierten Preisen. Außerdem soll es auch kein nationales Roaming geben, das es Netzanbietern ermöglicht, bei Lücken im eigenen Netz das Netz anderer Betreiber zu nutzen. Allerdings legt die BNetzA einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen fest. Ebenso wie eine Verhandlungspflicht der bestehenden Netzbetreiber zum nationalen Roaming. Die Bundesnetzagentur sieht sich bei Vertragsverhandlungen und in Streitfällen in einer Schiedsrichterrolle.

Neueinsteiger: Auflagen und Chancen

Um auch Neueinsteigern den Einstieg zu ermöglichen, sollen für sie angepasste Versorgungsauflagen gelten. Sie müssen ab Verfügbarkeit der ersteigerten Frequenzen innerhalb von 3 Jahren mindestens 25 % der Haushalte mit 5G versorgen und mindestens 50 % innerhalb von 5 Jahren. Nach Einschätzung von Experten haben sie aber nur eine Chance auf dem Markt, wenn sie sich mit anderen Anbietern über ein nationales Roaming einigen können.

Weiterer zeitlicher Ablauf bis zur 5G Frequenzauktion

Die endgültige Entscheidung über den Entwurf zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln für die 5G Frequenzauktion will die Bundesnetzagentur im November 2018 treffen. Für die Entscheidung sollen die Stellungnahmen der Marktteilnehmer und interessierten Unternehmen zum vorgestellten Entwurf diskutiert und wenn möglich berücksichtigt werden. Die Auktion ist für das erste Quartal 2019 in Mainz geplant.

Was ist 5G?

5G ist die Antwort auf die zunehmende weltweite mobile Vernetzung – nicht nur der Menschen, sondern auch von Maschinen. Die fünfte Generation im Mobilfunkstandard (5G), wird ab 2020 eingeführt und wird dann parallel zum LTE (4G)-Netz betrieben.

Das wird uns 5G ermöglichen:

  • Höhere Datenraten: bis zu 10 Gbit/s (LTE max. 500 Mbit/s)
  • Größere Netzkapazität: 1.000-fach größer als LTE
  • Sehr geringe Latenzzeiten: unter 1 Millisekunde = Echtzeitdatenübertagung (LTE 20 Millisekunden)
  • Deutlich weniger Energiekosten: 90 % weniger Stromverbrauch

Damit könnten mobile Anwendungen fast die Qualitätsstandards von festen Glasfaseranschlüssen erreichen. Und ermöglichen Zukunftsprojekte wie z. B. das autonome Fahren, selbständig miteinander kommunizierende Maschinen (Industrie 4.0 und Internet der Dinge) aber auch digitalgesteuerte Fern-OPs in der Medizin.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zum neuen mobilen Kommunikationsstandard 5G.

Kategorie: Aktuelles

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