Nur noch staatlich lizenzierte VPN Software erlaubt
Schon Anfang 2017 hatte die chinesische Regierung mit dem „China VPN Verbot“ angekündigt, dass VPN Software nur noch mit staatlicher Zulassung angeboten werden darf. Für die Umsetzung hatten die Behörden in der Vergangenheit immer wieder verschiedene Daten genannt. Seit April 2018 scheint es nun tatsächlich so zu sein, dass nur noch staatlich lizenzierte und zugelassene Virtual Private Networks (VPN) eingesetzt werden dürfen.
Welche konkreten Maßnahmen der chinesische Staat zur Unterbindung von VPN Tunneln einsetzt, wurde ausländischen Firmen gegenüber laut der Nachrichtenagentur Reuters nicht kommuniziert. Die Vorschrift hat große Auswirkungen auf ausländische Unternehmen mit Standort in China: Firmen, die aktuell noch über ein eigenes VPN verfügen, sind gezwungen, auf chinesisch lizenzierte VPN Verbindungen umzustellen.
Welche Vorteile ein VPN für Unternehmen in China hat
VPNs bauen eine verschlüsselte Verbindung zu Servern auf, die freien Zugang zum Internet gewähren. Auf diese Weise konnten ausländische Unternehmen die Internetzensur Chinas bisher umgehen. Durch einen VPN Provider haben Firmen freien Zugang zu gesperrten Internetinhalten wie Facebook, Twitter, WhatsApp, Skype, Suchmaschinen, Wikipedia und kritischen Nachrichtendiensten. Außerdem können sie so ihre Kommunikation vor Dritten schützen und sensible Daten sicher übermitteln. Selbstverständlich nutzen Millionen chinesischer Bürger ebenfalls VPN Anbieter, um das „China VPN Verbot“ zu umgehen.
Übrigens: Während China den Zugang zum Internet via VPN in Zukunft ganz unterbinden will, empfiehlt die Verbraucherzentrale in Deutschland die VPN-Technik sogar zur sicheren Verschlüsselung.
Auswirkungen des „China VPN Verbot“ laut APA auf die Wirtschaft
Das neue Gesetz betrifft laut des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft (APA) fast alle Unternehmen, die in oder mit China Geschäfte machen, Daten grenzüberschreitend übertragen, speichern oder Produkte im Bereich kritischer Infrastruktur nach China exportieren.
„Die Abschaltung von Virtual Private Netzwerk-Tunneln droht den Freiraum für unternehmerisches Handeln zu verengen. Trotz guter Konjunktur machen sich ausländische Unternehmen vor Ort Sorge über diese Tatsache“, sagte Hubert Lienhard, Vorsitzender des APA.
Weiterhin sagte Lienhard: „Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen stellt diese Umstellung eine große Herausforderung dar. Zusammen mit der Anforderung, dass Daten lokal in China gespeichert werden müssen, erschwert dies den international operierenden Unternehmen die Geschäftstätigkeiten. Gleichzeitig bleibt die Frage, ob die Daten weiterhin wirklich sicher übermittelt werden können.“
Der APA teilte außerdem mit, dass sich deutsche Unternehmen neben hohen Kosten, die durch eine Umstellung auf staatlich lizenzierte Software entstehen könnten, vor allem um die Sicherheit der Daten sorgten.
Umfrage der AHK zum eingeschränkten Internetzugang deutscher Unternehmen in China
Um die Herausforderungen und die Auswirkungen des chinesischen Cybersicherheitsgesetzes besser einschätzen zu können, befragte die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) im März 2018 216 deutsche Firmen in China.
Neun von zehn Firmen nutzen aktuell ein Virtual Private Network oder eine Standleitung (leased line), um zum Beispiel den sicheren Datenaustausch mit der Firmenzentrale zu gewährleisten. 83 % betrachten VPN-Lösungen als unbedingt notwendig für ihre Geschäfte. Die Mehrheit sieht sich durch die Internetzensur Chinas in ihren Geschäftstätigkeiten behindert. So z. B. beim Zugang zu ausländischen Websiten, zu ausländischen Servern und zu internetbasierter Firmensoftware. Über ein Drittel sorgt sich über den Zugang Dritter zu sensiblen firmeninternen Daten.
Außerdem stellen bereits ein Drittel der befragten Firmen fest, dass die Interneteinschränkungen das Anwerben ausländischer Mitarbeiter in China erschwert.
Welche Möglichkeiten deutsche Unternehmen mit Standort in China haben, weiterhin geschlossene private IP-Netze trotz „China VPN Verbot“ zu nutzen, lesen Sie hier.
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