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MDM und die neue EU-DSGVO

15. Februar 2018 von mpcservice

MDM (Mobile Device Management) und die neue EU-DSGVOViele denken bei Mobile Device Management lediglich an die technischen Aspekte der Software. Dabei müssen bei ihrem Einsatz auch viele juristische Anforderungen – unter anderem die der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) – beachtet werden. Eine professionelle MDM-Lösung und ihre richtige Konfiguration unterstützt die Einhaltung der EU-DSGVO.

Das ist die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Bürgern der EU speichern und verarbeiten, bringt sie große Veränderungen mit sich. Denn sie setzt wesentlich höhere Maßstäbe, was den Schutz dieser Daten betrifft. Bürger der EU erhalten durch die DSGVO mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Dabei ist es egal, ob ihre Daten innerhalb der EU erhoben und verarbeitet werden oder woanders. Im Wesentlichen stärkt die neue DSGVO die Auskunftsrechte Betroffener und weitet die Rechenschaftspflichten für Unternehmen aus. Gleichzeitig werden bei Verstößen gegen die EU-DSGVO deutlich höhere Bußgelder fällig: Bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes. Erschwerend kommt hinzu, dass auch bei Verstößen von Unternehmenseinheiten der gesamte Konzernumsatz zugrunde gelegt werden kann.

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Mobile Device Management (MDM) und die EU-DSGVO

Mobile Endgeräte zu Kommunikations- und Arbeitszwecken sind in Unternehmen längst etabliert. In diesem Zusammenhang werden Daten mobil verarbeitet und gespeichert. Unternehmen müssen deshalb dafür sorgen, dass personenbezogene Daten entsprechend den Vorgaben der EU-DSGVO geschützt sind. Dies gilt auch für den Fall, dass das Gerät verloren geht, gestohlen wird und für die Nutzung von Apps. Der Einsatz einer professionellen Mobile Device Management (MDM) Lösung unterstützt Unternehmen nicht nur bei der technischen Steuerung und Einbindung der mobilen Geräte, sondern auch bei der Einhaltung juristischer Vorgaben – wie beispielsweise der DSGVO.

So konfigurieren Sie Ihr MDM zur korrekten Umsetzung der DSGVO

Mit Hilfe des MDM können die Daten auf einem mobilen Gerät bei Verlust gesichert werden – z. B. durch Sperrung und Fernlöschung der Daten. Gleichzeitig schützt MDM private Daten, die bei der Nutzung des Firmen-Gerätes entstehen und laut EU-DSGVO nicht erfasst und gespeichert werden dürfen – z. B. private Kontakte und E-Mails, Nutzungshäufigkeit von Apps und Browserhistorie.

MDM-Einstellungsmöglichkeiten:

  • Apps verbieten (z. B. WhatsApp)
  • Apps erzwingen (z. B. Antivirus)
  • Geschäftliche Daten in separaten Container ablegen (keine Synchronisation zwischen geschäftlichen und privaten Daten)
  • PIN Code:
    • Komplexe Pincodes vorschreiben (z. B. 6-stellig, alphanumerisch)
    • Gerät löscht sich nach x Fehlversuchen
  • Fernlöschung bei Verlust
  • Verschlüsselung des Speichers
  • Erkennen von Kompromittieren (z. B. Root oder Jailbreak)
  • Unterbinden von Schnittstellennutzung (z. B. Bluetooth, Kamera, SMS, WLAN)
  • Kontrolle über Softwarestand der Geräte (installierte Apps, Betriebssystemversion)

MPC unterstützt Sie beim Management und der korrekten Nutzung Ihrer vorhandenen Mobile Device Management Lösung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr MDM zur Umsetzung der EU-DSGVO einsetzen und konfigurieren können. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Sie haben noch keine MDM Lösung? Auch dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

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Kategorie: Aktuelles

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