Abzocke am Telefon: Ping-Anruf
Ein Ping-Anruf animiert Mobilfunkkunden dazu, eine Nummer zurückzurufen, die unwissentlich hohe Kosten verursacht – mehrere Euro pro Minute. Ping-Anrufe sind nichts Neues, sie treten aber zurzeit wieder verstärkt auf. Zuletzt kamen die Anrufe insbesondere von vermeintlich afrikanischen Nummern. Wobei die angezeigte Nummer keinen sicheren Rückschluss über den tatsächlichen Ursprung des Anrufes zulässt, da die Nummern frei programmiert werden können. D.h. auch wenn eine ausländische Nummer im Display angezeigt wird, kann der Ping-Anruf tatsächlich z. B. aus dem Inland getätigt worden sein.
Die Ping-Anruf Masche
Das Vorgehen der Betrüger ist immer das gleiche: Computerprogramme rufen automatisiert entweder gekaufte Handynummern oder nach dem Zufallsprinzip generierte Handynummern an. Dabei klingelt es nur so kurz, dass der Angerufene kaum eine Chance hat, das Gespräch anzunehmen. Nach dem sogenannten „Anpingen“ spekulieren die Betrüger auf die Neugier der Opfer. Sie hoffen, dass der Angerufene die unbekannte Nummer zurückruft, weil er erfahren möchte, wer ihn erreichen wollte. Der Rückruf kann teuer werden und hohe Kosten verursachen. Mit Hilfe von Warteschleifen versucht man, die Ping-Anruf Opfer möglichst lange in der Leitung zu halten.
Achtung: Manche ausländischen Vorwahlen lassen sich auch leicht mit inländischen Vorwahlen verwechseln. Es lohnt sich also, genau hinzusehen.
Wie reagiert man bei einem vermeintlichen Ping-Anruf
Wenn ein verpasster Anruf von einer unbekannten Nummer angezeigt wird, der scheinbar aus dem Ausland kommt, sollte man keinesfalls zurückrufen. Ist man unsicher, ob die Nummer doch echt sein könnte, kann man die Nummer im Internet recherchieren. Wird die Nummer mit einer Ping-Anruf Betrugskampagne in Verbindung gebracht, findet man dort in der Regel Hinweise dazu. In diesem Fall sollte man die Nummer blockieren.
Was kann man tun, wenn man bereits zurückgerufen hat
Hat man den Ping-Anruf angenommen oder zurückgerufen, sollte man möglichst schnell auflegen, um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Anschließend meldet man den Fall am besten der Bundesnetzagentur. Sie kann die Nummer ggf. sperren (sofern sie nicht aus dem Ausland kommt). Außerdem kann man sich dort informieren, ob für die verdächtige Rufnummer ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot vorliegt. In diesem Fall kann die Mobilfunkrechnung um die durch den Ping-Anruf verursachten Kosten gekürzt werden. Zusätzlich empfiehlt die Polizei, Anzeige zu erstatten.
Neuerung ab 15. Januar 2018: Bundesnetzagentur führt verpflichtende Kostenansage für 22 Länder ein
Um die Verbraucher in Zukunft besser vor einem Ping-Anruf zu schützen, verpflichtet die Bundesnetzagentur ab 15. Januar 2018 Netzbetreiber und Mobilfunkanbieter zu einer vorgeschalteten Kostenansage, die vor hohen Gebühren warnt. Damit soll der Anrufer Gelegenheit bekommen, vor dem Entstehen von Kosten rechtzeitig auflegen zu können. Die Ansage soll für diese 22 „auffälligen“ Länder sowie das Global Mobile Satellite System gelten:
Albanien (00355), Benin (00229), Bosnien-Herzegowina (00387), Burundi (00257), Elfenbeinküste (00225), Guinea (00224), Jemen (00967), Liberia (00231), Madagaskar (00261), Malediven (00960), Mali (00223), Marokko (00212), Mazedonien (00389), Serbien (00381), Seychellen (00248), Sierra Leone (00232), Somalia (00252), Sudan (00249), Tansania (00255), Tschad (00235), Tunesien (00216), Uganda (00256), Global Mobile Satellite System (00881).
Zusammenfassung:
- Verdächtigen Ping-Anruf nicht annehmen und nicht zurückrufen
- Angezeigte Nummer im Internet recherchieren
- Nummer blockieren
- Auflegen, falls ein Gespräch zustande kam
- Meldung bei Bundesnetzagentur und Polizei
- Einbehalten der Rechnungskosten, falls für die Nummer ein Rechnungslegungs-/Inkassoverbot besteht