Richtfunkstrecke: Schnelle Datenübertragung mit hohen Bandbreiten
Die Übermittelung von Daten mit hohen Bandbreiten ist für moderne Unternehmen in der Regel eine Grundvoraussetzung für die Abwicklung ihrer Geschäftsprozesse. Normalerweise eignet sich dafür eine Glasfaser Standleitung, nur ist diese nicht überall verfügbar. Eine schnell umsetzbare und relativ kostengünstige Alternative ist der Aufbau einer Richtfunkstrecke (auch WLL – Wirless Local Loop genannt).
Diese kann entweder als Punkt-zu-Punkt-Verbindung umgesetzt werden, indem zwei Standorte via Richtfunk direkt miteinander Daten austauschen. Oder als Richtfunk-Internetanbindung, indem die Richtfunkstrecke vom Kundenstandort den Funkmast eines Netzanbieters ansteuert. Auf diese Weise wird ein Zugang zum Internet geschaffen.
Voraussetzungen für den Aufbau einer Richtfunkstrecke
In der Regel werden Richtfunkantennen auf Gebäudedächern oder außen am Gebäude installiert. Bevor eine Richtfunkstrecke realisiert werden kann, müssen einige Bedingungen im Vorfeld geprüft werden:
- Die Entfernung zwischen den beiden kommunizierenden Richtfunkantennen darf nicht mehr als 20 km betragen
- Zwischen den beiden Antennen muss eine Sichtverbindung bestehen (Line of Sight Check)
- Erstellung eines Geländeschnitts zur Überprüfung, ob die erste Fresnelzone frei von Hindernissen ist, z. B. Bäume, Häuser, Berge: unabhängig davon, ob eine Sichtverbindung besteht, kann es sonst zu einer Zusatzdämpfung der elektromagnetischen Strahlung kommen
- Prüfung der Installationsmöglichkeiten für Sende- und Empfangseinheit
- bauliche Veränderungen
- Zustimmung des Vermieters des Gebäudes
Vergabe der Funkfrequenzen
Für die Zuteilung von Richtfunkfrequenzen muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gestellt werden. Unternehmen, die via Richtfunk ein Firmennetz aufbauen möchten, können bei der Bundesnetzagentur eine sogenannte Einzelzuteilung beantragen. Die einzeln zugeteilten Frequenzen sorgen für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der Richtfunkstrecke. Generell sind in Deutschland für Richtfunksysteme Frequenzbereiche oberhalb von 3,4 GHz reserviert. Für Punkt-zu-Punkt-Richtfunkverbindungen sind Frequenzen in den Bereichen 4 GHz, 6 GHz, 7 GHz, 13 GHz, 15 GHz, 18 GHz, 23 GHz, 26 GHz, 28 GHz, 32 GHz, 38 GHz 42 GHz, 52 GHz und 71-76/81-86 GHz verfügbar.
Die Kosten, die die Bundesnetzagentur erhebt, setzen sich zusammen aus einer einmaligen Gebühr für die Zuteilung von Frequenzen sowie jährlichen Beiträgen für die Frequenznutzung.
Struktur eines Richtfunksystems
Richtfunksysteme bestehen aus einer Inneneinheit (In-Door-Unit, IDU) und einer Außeneinheit (Out-Door-Unit, ODU). Die beiden Einheiten sind über ein Koaxialkabel miteinander verbunden. An der Inneneinheit befinden sich die Anwenderschnittstellen, um das Richtfunksystem mit dem vorhandenen Netzwerk (LAN) zu verbinden. Die Außeneinheit wird an einem Antennenträger installiert. Sie besteht aus einer aktiven Hochfrequenzeinheit und verarbeitet Sende- und Empfangssignale.
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